Für Gemeinden, Städte und Zweckverbände

Energiebeschaffung für Kommunen

Rathaus, Schulen, Kindergärten, Turnhallen, Bauhof, Kläranlage, Straßenbeleuchtung: Ein kommunales Liegenschaftsportfolio bringt sehr unterschiedliche Lastprofile in einer einzigen Beschaffung zusammen. Dazu kommt ein Rahmen, den ein Gewerbebetrieb nicht kennt: ein Haushaltsplan, der Verlässlichkeit braucht, ein Gremium, das der Vergabe zustimmen muss, und Vergaberecht, das den Weg vorgibt.

Wir bereiten die Beschaffungsseite auf: Verbrauchsdaten, Lastprofile, Leistungsbeschreibung, Marktlage, Zeitpunkt. Das förmliche Vergabeverfahren bleibt bei Ihnen und Ihrer Vergabestelle; wir liefern die Grundlage, auf der es geführt werden kann. Wie eine Ausschreibung abläuft, ist Schritt für Schritt beschrieben.

Liegenschaften besprechen

Auf einen Blick
Zielgruppe
Gemeinden, Städte, Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe.
Leistung
Datenaufnahme, Leistungsbeschreibung, Markterkundung, Auswertung der Angebote und Empfehlung für die Gremienvorlage.
Abgrenzung
Wir führen kein Vergabeverfahren und ersetzen keine vergaberechtliche Beratung. Die Verfahrensverantwortung bleibt bei der Kommune.
Region
Esslingen am Neckar, Stuttgart und Umkreis.
Der Rahmen

Vergaberecht gibt den Weg vor, nicht das Ergebnis

Strom- und Gaslieferungen sind für eine Kommune ein Beschaffungsvorgang wie jeder andere: Der Auftragswert bemisst sich am geschätzten Gesamtwert über die gesamte Vertragslaufzeit, und daran entscheidet sich, ob europaweit oder nach nationalem beziehungsweise landesrechtlichem Vergaberecht ausgeschrieben wird. Über allem stehen dieselben Grundsätze: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit.

Für die Praxis heißt das: Die Leistung muss vor der Anfrage eindeutig beschrieben sein. Wer Strom mit unklaren Mengen, ungeprüften Zählpunkten oder unbestimmter Vertragslaufzeit anfragt, bekommt Angebote, die sich nicht vergleichen lassen, und ein Verfahren, das im Zweifel angreifbar ist. Der größte Teil unserer Arbeit liegt deshalb vor der Ausschreibung: bei den Daten.

Wir führen kein Vergabeverfahren und ersetzen keine vergaberechtliche Beratung. Die Verfahrensverantwortung bleibt bei der Kommune. Wir liefern die technisch-wirtschaftliche Grundlage, die Ihre Vergabestelle in ihr Verfahren übernehmen kann.

Zwei Eckwerte

EU-Schwellenwert. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge kommunaler Auftraggeber liegt der EU-Schwellenwert seit dem 1. Januar 2026 bei 216.000 Euro netto; er gilt bis Ende 2027 (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152). Der geschätzte Auftragswert bezieht sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Bei mehrjährigen Energielieferungsverträgen ist die Schwelle schneller erreicht, als die Jahresrechnung vermuten lässt.

Laufzeit von Rahmenvereinbarungen. Im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung darf eine Rahmenvereinbarung höchstens vier Jahre laufen, sofern kein im Gegenstand begründeter Sonderfall vorliegt (§ 21 Absatz 6 VgV).

Diese Angaben sind eine Orientierung aus der Beschaffungspraxis und ersetzen keine Rechtsberatung.

Portfolio

Ein Bedarf, viele Abnahmestellen

Lastgang

Lastprofile trennen

Verwaltungsgebäude, Schulen und Sporthallen verbrauchen tagsüber und saisonal; Kläranlage und Straßenbeleuchtung folgen einem völlig anderen Muster. Registrierend gemessene Abnahmestellen gehören anders kalkuliert als solche im Standardlastprofil. Wir trennen das sauber, bevor angefragt wird.

Vertrag

Rahmenvertrag statt Einzelvergabe

Ein Rahmenvertrag über das gesamte Portfolio bündelt die Nachfrage und reduziert die Zahl der Verfahren. Einzelne Abnahmestellen können während der Laufzeit hinzukommen oder wegfallen, ohne dass jedes Mal neu ausgeschrieben werden muss, vorausgesetzt, das ist von Anfang an so angelegt.

Haushalt

Budget planbar halten

Eine feste Laufzeit mit festem Arbeitspreis macht die Energiekosten für den Haushaltsplan kalkulierbar. Wo Preisrisiken bewusst gestreut werden sollen, lässt sich die Menge auch in Tranchen beschaffen. Was besser passt, hängt von der Risikobereitschaft und dem Planungshorizont ab.

Ablauf

Von der Zählpunktliste zur Vergabeempfehlung

  1. 01Datenaufnahme

    Wir erfassen alle Abnahmestellen mit Zählpunkt, Jahresverbrauch, Messart und aktuellem Lieferanten. Grundlage sind Ihre letzten Jahresabrechnungen.

  2. 02Vertrags- und Fristenprüfung

    Laufzeiten, Kündigungstermine und Preisbestandteile werden ausgewertet. Daraus ergibt sich, wann ein Verfahren spätestens starten muss.

  3. 03Leistungsbeschreibung

    Der Bedarf wird so beschrieben, dass alle Bieter dasselbe kalkulieren: Mengen, Lieferzeitraum, Abrechnungsmodalitäten, Anforderungen an Herkunftsnachweise, falls gewünscht.

  4. 04Markterkundung und Anfrage

    Wir holen die Preisinformationen am Markt ein und fragen regionale Stadtwerke und Versorger an. Das geschieht im Rahmen des Verfahrens, das Ihre Vergabestelle festgelegt hat.

  5. 05Auswertung und Empfehlung

    Sie erhalten die Angebote gegenübergestellt, mit Wertung nach den zuvor festgelegten Kriterien und einer nachvollziehbar begründeten Empfehlung für die Gremienvorlage.

  6. 06Umsetzung und Betreuung

    Vertragsabwicklung, An- und Abmeldung einzelner Abnahmestellen, Rechnungsprüfung, Erinnerung vor der nächsten Frist.

Ihr nächster Schritt

Wir sehen uns Ihre Liegenschaften an

Schicken Sie uns eine Liste der Abnahmestellen und die letzten Jahresabrechnungen. Sie bekommen eine Einschätzung, wie sich das Portfolio sinnvoll bündeln lässt, wann das nächste Verfahren starten sollte und welche Beschaffungsform zu Ihrem Haushalt passt. Vorab, unverbindlich und ohne dass ein Verfahren angestoßen wird.

Ansprechpartner ist Peter Krämer.

Eine kurze Rückmeldung genügt.

Angebot einholenoder anrufen: 0711 33622370

Industria Consulting · Peter Krämer · Mülbergerstraße 99 · 73728 Esslingen am Neckar · 0711 33622370 · mail@industria-consulting.de