Der richtige Zeitpunkt beim Einkauf von Strom und Gas
Aktualisiert im August 2026: Marktzahlen und der regulatorische Stand wurden neu gefasst, der Abschnitt zu Erneuerbaren richtiggestellt.
Der Zeitpunkt der Energiebeschaffung von Strom und Gas entscheidet mit darüber, was ein Unternehmen im Lieferjahr zahlt. Dieser Beitrag ordnet ein, welche Faktoren den Beschaffungszeitpunkt bestimmen und welche davon sich beeinflussen lassen.
Marktdynamik und Preisvolatilität
Aufgrund von Angebot und Nachfrage, geopolitischen Ereignissen und Wetterbedingungen schwanken die Preise für Strom und Gas ständig. Wie schnell das geht, zeigt der Sommer 2026: Das Frontjahr für Strom notierte am 6. Juli 2026 bei 94,25 €/MWh und am 17. August bei 106,66 €/MWh — gut 12 Euro je Megawattstunde in sechs Wochen. Für eine Jahresmenge von 500 MWh sind das rund 6.200 Euro, allein aus der Wahl des Fixierungstags. Wer den Markt verfolgt, kann in Phasen niedriger Preise fixieren statt zum nächstbesten Termin.
Risikomanagement
Ein Festpreis nimmt die Chance auf fallende Preise und das Risiko steigender zugleich aus dem Vertrag. Wer offen bleibt, behält beides. Ausschlaggebend ist deshalb, welche Schwankung ein Betrieb tragen kann, und weniger, welche Variante am Ende billiger ausfällt.
Kostenkontrolle und Budgetplanung
Steht der Preis für das Lieferjahr fest, steht auch die größte Unbekannte im Energiebudget fest. Damit beginnt die Kostenkontrolle beim Vertragsabschluss, nicht erst bei der Jahresrechnung.
Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
Wer Energie dann bezieht, wenn viel erneuerbare Erzeugung im Netz ist, senkt die Kosten und den CO₂-Fußabdruck des Unternehmens. Dieser Effekt wirkt allerdings nur dort, wo der Verbrauch tatsächlich stundengenau abgerechnet wird. Wer einen Festpreis für ein ganzes Lieferjahr vereinbart, zahlt mittags bei Sonnenschein denselben Preis wie abends. Wie stark der Unterschied im kurzfristigen Handel ausfällt, zeigt der 24. Juni 2026: Um 12:45 Uhr lag der Börsenpreis bei 64,25 €/MWh, um 21:15 Uhr — als die Solarleistung weg war — bei 747,10 €/MWh. Wer eine Lastverschiebung wirklich in Geld verwandeln will, braucht dafür einen Vertrag, der diese Stunden abbildet, und einen Betrieb, der sie verschieben kann.
Regulatorische Einflüsse
Regulatorische Änderungen können die Preisstruktur von Strom und Gas erheblich beeinflussen — und dabei geht es selten um den Energiepreis selbst, sondern um die Bestandteile daneben. Drei Beispiele mit Stand August 2026:
- Netzentgelte Strom. Die Bundesnetzagentur konsultiert bis zum 18. September 2026 eine neue Systematik, die ab 2029 an die Stelle der Stromnetzentgeltverordnung tritt. Betroffen ist ein Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro im Jahr.
- Netzentgelte Gas. Ebenfalls in Konsultation: die pauschalierte Kapitalverzinsung der Gasnetzbetreiber, mit einer vorgesehenen WACC-Rate von 3,76 Prozent. Stellungnahmen waren bis zum 14. September 2026 möglich; gelten soll die Festlegung ab der Regulierungsperiode 2028–2032.
- CO2-Preis. Der nationale Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne gilt nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 auch 2027; der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr startet erst 2028.
Für die Planung heißt das: Beim CO2-Preis besteht für 2027 Planungssicherheit, bei den Netzentgelten ist die Entwicklung offen.
Technologische Entwicklungen
Intelligente Zähler und Energiemanagementsysteme zeigen, wann im Betrieb wie viel verbraucht wird. Wer seine Verbrauchsdaten kennt, kann den Beschaffungszeitpunkt begründen statt raten.
Der Zeitpunkt, den man selbst in der Hand hat
Über den Marktpreis entscheidet niemand von uns. Über den Vorlauf schon. Wer eine Ausschreibung erst startet, wenn die Kündigungsfrist des Altvertrags schon läuft, hat kein Zeitfenster mehr, sondern nur noch einen Stichtag. Praktisch heißt das: Vertragsende und Kündigungsfrist je Abnahmestelle in einer Übersicht führen, den Angebotsprozess mehrere Monate vor dem Fristende anstoßen und die Angebotsfrist so legen, dass man ein Angebot auch einmal ablehnen kann. Wer nicht eine Abnahmestelle betreut, sondern dreißig, braucht dafür weniger ein Kalenderblatt als ein Fristenmanagement über viele Objekte hinweg.
Fazit
Der Zeitpunkt der Energiebeschaffung von Strom und Gas lässt sich nicht auf den optimalen Tag hin bestimmen, wohl aber auf ein Zeitfenster hin planen. Der wirksamste einzelne Schritt bleibt dabei banal: rechtzeitig ausschreiben statt verlängern. Marktbeobachtung, Verbrauchsdaten und der Blick auf Netzentgelte und CO2-Preis helfen erst, wenn dieses Fenster überhaupt noch offen ist.



