Energiekosten senken: warum der Einkaufszeitpunkt mehr bewegt als der Verbrauch
Aktualisiert im August 2026: Rechenbeispiel auf aktuelle Börsenpreise umgestellt, Angaben zum CO2-Preis ergänzt.
Steigende Betriebskosten und wachsender Wettbewerbsdruck setzen Unternehmen unter Druck. Ein Posten wird dabei oft übersehen: die Energiebeschaffung selbst. Sie zählt überall dort, wo relevante Mengen zusammenkommen — im Gewerbebetrieb ebenso wie in einer Hausverwaltung, die Allgemeinstrom und Heizgas für dreißig Objekte einkauft. Ob die Menge an einer Abnahmestelle hängt oder an vielen, ändert am Mechanismus nichts. Wie sich mehrere Objekte zu einer Ausschreibungsmenge bündeln lassen, steht auf unserer Seite Energiekosten in verwalteten Objekten senken.
Energiekosten trifft Rentabilität
Die Energiekosten machen einen beträchtlichen Teil der betrieblichen Ausgaben aus. Sie wirken damit direkt auf die Rentabilität. Wo die Energiepreise steigen und zugleich Nachhaltigkeitsanforderungen dazukommen, wächst der Druck, diesen Posten im Griff zu behalten.
Vier Gründe sprechen dafür, die Energiekosten aktiv zu senken:
- Wirtschaftliche Auswirkungen: Was der Einkauf spart, erhöht die Marge unmittelbar, ohne dass sich am Betrieb etwas ändern muss. Der Weg dorthin führt über eine Ausschreibung; wie eine Ausschreibung abläuft, haben wir Schritt für Schritt beschrieben.
- Nachhaltigkeitsziele: Weniger Energieverbrauch senkt die Umweltbelastung des Betriebs. Gegenüber Kunden und Geschäftspartnern, die danach fragen, ist das außerdem ein Argument.
- Risikominderung: Schwankende Energiemärkte können die Kosten unvorhersehbar nach oben treiben. Wer den Einkauf steuert, statt ihn laufen zu lassen, macht die Energiekosten für das kommende Lieferjahr planbar.
- Gesetzliche Anforderungen: Für Deutschland ist die konkrete Größe der nationale CO2-Preis. Er liegt 2026 im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne; das Kabinett hat am 12. August 2026 beschlossen, dass derselbe Korridor auch 2027 gilt. Für eine Gasheizung entspricht die Obergrenze rund 1,55 Cent je Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 den festen Korridor ab — dann bildet sich der Preis am Markt.
Ein Rechenbeispiel
Ein Beispiel, das ohne Annahmen auskommt. An der Strombörse notierte das Frontjahr — das nächste volle Lieferjahr — zwischen dem 6. Juli und dem 17. August 2026 zwischen 94,25 und 111,40 €/MWh. Das ist eine Spanne von 17,15 €/MWh, entstanden in sechs Wochen, ohne dass sich am Verbrauch irgendeines Kunden etwas geändert hätte.
Für eine Jahresmenge von 200.000 kWh — also 200 MWh — bedeutet das rund 3.400 Euro Unterschied, allein daraus, an welchem Tag der Preis fixiert wurde. Das ist die reine Energiekomponente; Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen kommen hinzu und bleiben davon unberührt.
Zum Vergleich, was dieselben 3.400 Euro auf der Verbrauchsseite kosten würden: Man müsste rund 17 Prozent weniger Strom verbrauchen, um denselben Betrag einzusparen — bei gleichem Preis.
Wie groß der Abstand zum Markt im Einzelfall ist, zeigt sich erst, wenn die aktuellen Vertragskonditionen neben ein aktuelles Angebot gelegt werden. Genau das ist der erste Schritt, den wir gehen.
Was der Einkauf an Energiekosten spart, bleibt im Unternehmen: als Marge oder als Budget für Effizienzmaßnahmen, die den Verbrauch dauerhaft senken.
Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Verträge gegenüber dem heutigen Marktniveau stehen, schauen wir sie uns an. Eine kurze Rückmeldung genügt.


